Freitag, 19. April 2024

Rechtsberatung Wohnungseigentumsrecht Nieder-Olm

Beratung hilft Streit vermeiden

Die Beratung und Vertretung des einzelnen Wohnungseigentümers oder der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer oder des Verwalters bei Fragen rund um das Wohnungseigentumsrecht stellen weitere Schwerpunkte meiner anwaltlichen Tätigkeit dar.

Als Wohnungseigentümer ist man zwingend Teil einer Gemeinschaft, mit der man sich arrangieren muss. Dieses Zusammenleben regelt das Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Dieses bestimmt, wie Wohnungseigentum begründet wird, was Sonder- und Gemeinschaftseigentum sind, welche Rechte und Pflichten die einzelnen Eigentümer haben. Besonders bedeutsam sind die Bestimmungen, wie die Eigentümer ihre gemeinsamen Angelegenheiten regeln sollen, bzw. zu regeln haben, soweit nicht in der sog. Teilungserklärung, dem „Grundgesetz“ der Gemeinschaft, etwas anderes bestimmt ist.

Wohnungseigentümer entscheiden über die Angelegenheiten nach dem WEG durch Beschluss in der mindestens einmal jährlich stattfindenden und vom Verwalter geleiteten Eigentümerversammlung. Hier werden Beschlüsse gefasst und es wird über Verwaltungs-, Modernisierungs- und Erhaltungsmaßnahmen entschieden, aber auch über die Frage, ob einem einzelnen Miteigentümer das Wohnungseigentum zu entziehen ist.

Will ein Eigentümer oder der Verwalter geltend machen, dass ein Beschluss unwirksam ist, so muss innerhalb eines Monats nach Beschlussfassung das zuständige Amtsgericht angerufen werden. Auch das Verfahren vor dem Amtsgericht ist im WEG geregelt.

Nicht nur wegen der vielen Formalien ist der Beratungsbedarf für die Eigentümer, auch für solche die es noch werden wollen oder die bereits ausgeschieden sind, und für den Verwalter sehr groß.